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Viele stellen sich die Frage, ob die Hausratversicherung steuerlich absetzbar ist. Grundsätzlich gilt: Die Hausratversicherung kann nur dann in der Steuererklärung berücksichtigt werden, wenn ein häusliches Arbeitszimmer nachweisbar beruflich genutzt wird. Ohne Arbeitszimmer bleibt sie eine rein private Ausgabe und ist steuerlich nicht relevant.
Wer ein separates Arbeitszimmer nutzt, kann die Kosten anteilig absetzen. Entscheidend ist, dass der Raum fast ausschließlich beruflich genutzt wird und die Einrichtung überwiegend aus Arbeitsmitteln besteht. In diesem Fall lassen sich die Beiträge als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angeben, ähnlich wie bei anderen beruflich bedingten Versicherungen.
Damit wird klar: Die Absetzbarkeit hängt nicht von der Versicherung selbst ab, sondern von der beruflichen Nutzung der Wohnung. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann seine Steuerlast senken und die Hausratversicherung sinnvoll in der Steuererklärung einsetzen.
Wichtige Erkenntnisse
- Absetzbar ist die Hausratversicherung nur bei beruflich genutztem Arbeitszimmer
- Der absetzbare Anteil richtet sich nach der Nutzung und den Raumvorgaben
- Klare Nachweise und richtige Eintragung sichern den steuerlichen Vorteil
Die Hausratversicherung gehört zu den Sachversicherungen und schützt das persönliche Eigentum vor Schäden wie Feuer, Einbruch oder Wasserschäden. Ob die Beiträge steuerlich absetzbar sind, hängt von klar definierten Regeln ab und betrifft vor allem Fälle mit beruflicher Nutzung der Wohnung.
Grundlagen der steuerlichen Absetzbarkeit
Die Hausratversicherung ist in der Regel nicht steuerlich absetzbar, da sie als private Sachversicherung gilt. Anders als Vorsorgeaufwendungen wie Kranken- oder Rentenversicherung mindert sie normalerweise nicht das zu versteuernde Einkommen.
Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn ein häusliches Arbeitszimmer vorhanden ist. Wird ein abgetrennter Raum in der Wohnung fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können anteilige Kosten der Hausratversicherung steuerlich berücksichtigt werden.
In diesem Fall dürfen die Beiträge für die Hausratversicherung anteilig in der Steuererklärung angegeben werden. Die Höhe richtet sich nach dem Verhältnis der Wohnfläche des Arbeitszimmers zur gesamten Wohnfläche.
Ein Beispiel:
- Gesamtwohnfläche: 100 m²
- Arbeitszimmer: 20 m²
- Versicherungsbeitrag: 200 € jährlich
- Absetzbarer Anteil: 20 % = 40 €
Damit wird klar, dass die steuerliche Absetzbarkeit nur in speziellen Fällen greift und nicht für den gesamten Versicherungsbeitrag gilt.
Abgrenzung zu anderen Versicherungen
Viele Versicherte verwechseln die Hausratversicherung mit anderen Versicherungen, die steuerlich absetzbar sind. Haftpflicht-, Kranken- oder Unfallversicherungen zählen zu den Vorsorgeaufwendungen und können regelmäßig in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Die Hausratversicherung fällt dagegen in die Kategorie der Sachversicherungen. Diese dienen dem Schutz von Eigentum, nicht der Absicherung von Risiken, die direkt die Lebensführung oder Gesundheit betreffen.
Ein Vergleich zeigt die Unterschiede:
Diese Abgrenzung ist wichtig, um Missverständnisse bei der Steuererklärung zu vermeiden.
Relevanz für Steuerzahler
Für die meisten Steuerzahler ist die Hausratversicherung steuerlich nicht relevant. Wer jedoch ein beruflich genutztes Arbeitszimmer nachweisen kann, sollte die anteiligen Beiträge in der Steuererklärung angeben, da dies die Steuerlast senken kann.
Die Finanzämter prüfen dabei streng, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Arbeitszimmer muss ein abgeschlossener Raum sein, der zu mindestens 90 Prozent beruflich genutzt wird.
Arbeitnehmer mit einem reinen Wohn- und Arbeitsbereich im selben Raum können diese Kosten in der Regel nicht geltend machen. Nur bei klarer räumlicher Trennung besteht eine Chance auf steuerliche Anerkennung.
Wer die Bedingungen erfüllt, kann die Hausratversicherung in Kombination mit den Kosten für Miete, Strom oder Heizung in den Werbungskosten ansetzen. Damit wird die steuerliche Absetzbarkeit für bestimmte Steuerzahler zu einem kleinen, aber nützlichen Vorteil.
Weitere Details bietet z. B. die Übersicht von t-online zur steuerlichen Absetzbarkeit der Hausratversicherung.
Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit
Die steuerliche Absetzbarkeit der Hausratversicherung hängt von klaren Bedingungen ab. Entscheidend sind dabei die berufliche Nutzung der Wohnung, die richtige Dokumentation der Kosten und besondere Regelungen für Selbständige.
Berufliche Nutzung und Arbeitszimmer
Eine Hausratversicherung lässt sich in der Regel nicht vollständig als Sonderausgaben absetzen. Eine Ausnahme besteht, wenn ein häusliches Arbeitszimmer vorliegt, das überwiegend beruflich genutzt wird.
Das Finanzamt erkennt nur ein abgetrenntes, abschließbares Zimmer an, das zu mindestens 90 % für berufliche Zwecke oder zum Lernen genutzt wird. In diesem Fall können die anteiligen Kosten der Hausratversicherung als Werbungskosten angesetzt werden.
Die Berechnung erfolgt nach dem Verhältnis der Arbeitszimmerfläche zur gesamten Wohnfläche. Nutzt jemand zum Beispiel 20 % seiner Wohnung als Homeoffice, können auch 20 % der Versicherungsbeiträge steuerlich berücksichtigt werden.
Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Wohnung gemietet oder im Eigentum steht. Wichtig ist allein der berufliche Bezug und die klare räumliche Abgrenzung.
Nachweis und Dokumentation
Für die steuerliche Anerkennung ist eine saubere Dokumentation notwendig. Versicherungsbeiträge müssen durch Rechnungen und Zahlungsnachweise belegt werden.
In der Steuererklärung werden die Kosten in der Regel in der Anlage N als Werbungskosten oder in bestimmten Fällen als Sonderausgaben eingetragen. Dabei zählt nur der tatsächlich gezahlte Betrag im jeweiligen Steuerjahr.
Das Finanzamt verlangt häufig eine nachvollziehbare Aufstellung, wie die anteiligen Kosten berechnet wurden. Dazu gehört eine Flächenberechnung der Wohnung und des Arbeitszimmers.
Wer diese Angaben nicht belegen kann, riskiert, dass die Absetzbarkeit nicht anerkannt wird. Eine strukturierte Ablage aller Unterlagen erleichtert die Bearbeitung und reduziert Rückfragen durch die Behörde.
Sonderregelungen für Selbständige
Für Selbständige gelten teilweise andere Regeln. Wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet, können die Kosten der Hausratversicherung anteilig als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Die Berechnung erfolgt wie bei Angestellten anhand der Fläche. Allerdings wird der absetzbare Anteil direkt in der Gewinnermittlung berücksichtigt und mindert somit den steuerpflichtigen Gewinn.
Selbständige müssen besonders auf eine klare Trennung zwischen privater und beruflicher Nutzung achten. Nur der berufliche Anteil ist steuerlich relevant.
Zusätzlich können weitere Versicherungen, die im Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit stehen, ebenfalls absetzbar sein. Dazu zählen etwa spezielle Geschäftsversicherungen, die neben der Hausratversicherung abgeschlossen werden.
Berechnung des absetzbaren Anteils
Der steuerlich absetzbare Anteil der Hausratversicherung hängt direkt mit der Größe des häuslichen Arbeitszimmers im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche zusammen. Entscheidend ist, dass nur der beruflich genutzte Teil berücksichtigt wird und die Versicherungsbeiträge anteilig aufgeteilt werden.
Flächenanteil des Arbeitszimmers
Um die Hausratversicherung von der Steuer absetzen zu können, muss zunächst die Wohnfläche genau ermittelt werden. Dazu gehören alle Räume wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und Flur. Das Arbeitszimmer wird separat berechnet, da nur dieser Teil relevant ist.
Die Berechnung erfolgt nach einer einfachen Formel:
Flächenanteil = (Fläche Arbeitszimmer ÷ Gesamtwohnfläche) × 100
Dieser Prozentsatz bestimmt, wie viel der Versicherungsbeiträge steuerlich geltend gemacht werden kann.
Beispielsweise bei einer Gesamtfläche von 80 m² und einem Arbeitszimmer von 12 m² ergibt sich ein Anteil von 15 %. Das bedeutet, dass 15 % der Beiträge zur Hausratversicherung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anerkannt werden können.
Das Finanzamt verlangt in der Regel Nachweise über die Wohnfläche, wie den Mietvertrag oder Grundriss. Auch die jährlichen Versicherungsbeiträge müssen belegt werden, etwa durch Kontoauszüge oder Beitragsrechnungen. Mehr Details finden sich bei HUK24 zur Absetzbarkeit der Hausratversicherung.
Beispielrechnung
Ein Arbeitnehmer zahlt jährlich 300 € Versicherungsbeiträge für seine Hausratversicherung. Die Wohnung hat 60 m², das Arbeitszimmer 10 m².
Berechnung:
- 10 ÷ 60 = 0,1666
- 0,1666 × 300 € = 50 €
Damit können 50 € steuerlich angesetzt werden.
Bei höheren Beiträgen oder größeren Arbeitszimmern steigt der absetzbare Anteil entsprechend. Ein Selbstständiger mit einem 20 m² großen Arbeitszimmer in einer 100 m² Wohnung und 500 € Jahresbeitrag könnte 100 € absetzen.
Diese Berechnungsmethode ist unabhängig davon, ob die Wohnung gemietet oder im Eigentum ist. Wichtig bleibt, dass das Arbeitszimmer fast ausschließlich beruflich genutzt wird. Weitere Hinweise dazu bietet Allianz Direct zur steuerlichen Absetzbarkeit der Hausratversicherung.
Die Hausratversicherung schützt das Inventar einer Wohnung oder eines Hauses. Andere Versicherungen wie Haftpflicht-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung haben jedoch völlig andere Schwerpunkte und steuerliche Regelungen. Ein Vergleich zeigt, welche Unterschiede für Verbraucher besonders wichtig sind.
Die Hausratversicherung deckt Schäden an Möbeln, Elektrogeräten oder Kleidung ab, wenn diese durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruch entstehen. Sie schützt also das Eigentum innerhalb der Wohnung.
Die Haftpflichtversicherung hingegen übernimmt Kosten, wenn jemand Dritten einen Schaden zufügt. Dazu gehören sowohl Sachschäden als auch Personenschäden. Ohne Haftpflicht müssten Betroffene diese Kosten selbst tragen, was schnell sehr teuer werden kann.
Ein weiterer Unterschied liegt in der steuerlichen Behandlung. Während die Hausratversicherung nur in Ausnahmefällen, etwa bei einem beruflich genutzten Arbeitszimmer, anteilig absetzbar ist, zählt die private Haftpflichtversicherung zu den Vorsorgeaufwendungen. Diese können in der Steuererklärung regelmäßig geltend gemacht werden.
Damit wird klar: Die Haftpflichtversicherung dient der Absicherung von Haftungsrisiken, während die Hausratversicherung den eigenen Besitz schützt.
Die Lebensversicherung sichert im Todesfall die Hinterbliebenen finanziell ab oder dient als Kapitalanlage. Sie hat keinen Bezug zum Hausrat, sondern schützt vor den finanziellen Folgen eines Todesfalls. Beiträge zur Lebensversicherung können je nach Vertragsart teilweise steuerlich berücksichtigt werden.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn jemand dauerhaft nicht mehr arbeiten kann. Sie dient also der Absicherung des Einkommens. Auch hier unterscheiden sich die steuerlichen Regeln. Beiträge können meist als Vorsorgeaufwendungen oder im Rahmen der Altersvorsorge abgesetzt werden.
Im Gegensatz dazu ersetzt die Hausratversicherung keine Einkommensverluste und zahlt auch keine Kapitalleistung. Sie bleibt auf Schäden am Inventar beschränkt.
Wichtige Unterschiede im Überblick:
- Lebensversicherung: Absicherung der Hinterbliebenen oder Kapitalaufbau
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Schutz vor Einkommensverlust bei Krankheit oder Unfall
- Hausratversicherung: Schutz des Wohnungsinhalts bei Sachschäden
Damit zeigt sich, dass die Hausratversicherung im Vergleich zu Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung einen rein sachbezogenen Schutz bietet, während die anderen Versicherungen auf Personenschutz und Einkommenssicherung ausgerichtet sind.
Welche Schäden und Leistungen sind abgedeckt?
Eine Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz für bewegliche Gegenstände im Haushalt. Sie greift bei Schäden, die durch äußere Einwirkungen entstehen, und ersetzt entweder den Neuwert oder übernimmt Reparaturkosten. Besonders wichtig sind Leistungen bei Diebstahl sowie bei Wasserschäden und anderen typischen Risiken.
Diebstahl und Einbruch
Bei einem Einbruchdiebstahl ersetzt die Hausratversicherung gestohlene Gegenstände wie Möbel, Elektrogeräte, Schmuck oder Bargeld. Auch Schäden an Türen und Fenstern, die durch den Einbruch entstehen, sind in der Regel mitversichert.
Nicht nur Einbruch in die Wohnung ist abgedeckt, sondern auch Raub außerhalb der eigenen vier Wände kann eingeschlossen sein. Wird eine Person unter Gewaltandrohung bestohlen, greift ebenfalls der Versicherungsschutz.
Einige Policen schließen auch Fahrraddiebstahl ein, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist. Hierbei ist oft eine Nachtzeitklausel zu beachten, die nur greift, wenn das Fahrrad zwischen bestimmten Uhrzeiten gesichert abgestellt war.
Zusätzlich können Schäden durch Vandalismus nach Einbruch übernommen werden. Das bedeutet, dass zerstörte Möbel oder mutwillig beschädigte Gegenstände ersetzt werden. Mehr Details zu den abgedeckten Risiken finden sich bei Hausratversicherung: Diese 7 Schäden werden abgedeckt.
Wasserschäden und weitere Risiken
Ein häufiger Schadenfall sind Leitungswasserschäden, etwa durch Rohrbruch, undichte Anschlüsse oder defekte Haushaltsgeräte. Die Versicherung übernimmt Reparaturkosten und ersetzt beschädigte Möbel, Teppiche oder Elektrogeräte.
Neben Wasser zählen auch Feuer, Blitzschlag, Explosion oder Implosion zu den versicherten Gefahren. Wird der Hausrat durch einen Brand beschädigt, ersetzt die Versicherung den Neuwert der zerstörten Gegenstände.
Auch Sturm- und Hagelschäden sind abgedeckt, wenn beispielsweise Fenster zerbrechen oder Regen eindringt und Möbel beschädigt.
Optional können Policen erweitert werden, um Elementarschäden wie Überschwemmung, Erdrutsch oder Schneedruck einzuschließen. Diese Erweiterung ist besonders sinnvoll in Regionen mit höherem Risiko. Einen Überblick über typische Schadenbeispiele bietet ERGO zur Hausratversicherung.
Praktische Tipps zur steuerlichen Geltendmachung
Eine sorgfältige Vorbereitung spart Zeit und senkt das Risiko von Fehlern. Wer Unterlagen vollständig sammelt und Fristen beachtet, kann die Steuervorteile der Hausratversicherung besser nutzen.
Fehler vermeiden
Viele Steuerpflichtige machen den Fehler, nicht alle relevanten Nachweise bereitzuhalten. Dazu gehören Versicherungspolicen, Zahlungsbelege und ggf. Nachweise über Sonderleistungen. Ohne diese Unterlagen kann das Finanzamt die Absetzbarkeit ablehnen.
Ein weiteres Problem ist das falsche Eintragen der Beiträge. Werden Kosten zu hoch angesetzt, droht eine Korrektur oder sogar eine Rückfrage vom Finanzamt. Wichtig ist, nur die tatsächlich gezahlten Prämien anzugeben.
Auch das Vermischen von Hausrat- und Haftpflichtversicherung kann zu Missverständnissen führen. Während bestimmte Versicherungen steuerlich berücksichtigt werden können, gelten für andere strengere Regeln. Klare Trennung verhindert unnötige Probleme.
Wer unsicher ist, sollte sich an die Hinweise der Finanzverwaltung halten oder einen Steuerberater einbeziehen. So lassen sich Fehler vermeiden, die den Abzug gefährden könnten.
Fristen und Eintragungen in der Steuererklärung
Für die steuerliche Geltendmachung zählt vor allem die fristgerechte Abgabe der Steuererklärung. In Deutschland endet die reguläre Frist meist am 31. Juli des Folgejahres. Bei Abgabe über einen Steuerberater verlängert sich diese in der Regel bis Ende Februar des übernächsten Jahres.
Die Beiträge zur Hausratversicherung werden in der Steuererklärung unter den Vorsorgeaufwendungen eingetragen. Dabei ist wichtig, die Beträge exakt zu übernehmen und keine Rundungen vorzunehmen.
Eine einfache Übersicht kann helfen:
Wer diese Punkte beachtet, erhöht die Chance, dass die Steuervorteile ohne Rückfragen anerkannt werden.
Absetzbaren Anteil jetzt ermitteln
Bestimme deinen Prozentsatz mit der einfachen Formel (Arbeitszimmer ÷ Wohnfläche) × Jahresbeitrag und trage den Betrag als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben korrekt ein – inklusive Beispiel und Checkliste.

Hausratversicherung in der Steuererklärung
Kurz & klar: Voraussetzungen (abgetrenntes Arbeitszimmer), Berechnung des Anteils, Eintragung in Anlage N/Betriebsausgaben, typische Fehler und Sonderfälle für Angestellte und Selbständige.
Grundsätzlich nein, da private Sachversicherung. Ausnahme: anerkanntes häusliches Arbeitszimmer (nahezu ausschließlich beruflich genutzt). Dann anteilig nach Flächenverhältnis als Werbungskosten/Betriebsausgaben absetzbar.
Vorsorgeaufwendungen wie Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- sowie teils private Haftpflicht. Reine Sachversicherungen (z. B. Hausrat, Glas) sind in der Regel nicht abziehbar – außer in Sonderfällen (Arbeitszimmer bzw. vermietete Immobilie).
Alle Versicherungen mit direktem Bezug zur Vermietung (z. B. Gebäudeversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht) sind als Werbungskosten abziehbar und mindern die Steuer auf Mieteinnahmen.
Privat meist nicht absetzbar. Steht sie im Zusammenhang mit einer vermieteten Immobilie, kann der Beitrag als Werbungskosten geltend gemacht werden.