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Steuern & Versicherungen

PKV-Zuschuss für Gesellschafter-Geschäftsführer: Wer hat Anspruch und wann ist der Zuschuss steuerfrei?

Die private Krankenversicherung gehört für viele Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) zum Standard. Häufig stellt sich dabei die Frage, ob die GmbH einen Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung zahlen darf – und ob dieser steuerfrei oder steuerpflichtig ist.
Geschäftsführer mit Unterlagen und Krankenversicherungssymbol zum Thema PKV-Zuschuss für Gesellschafter-Geschäftsführer.
Veröffentlicht am
July 20, 2026

Die Antwort lautet: Es kommt auf die gesellschaftsrechtliche Stellung des Geschäftsführers an. Zwischen beherrschenden und nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern bestehen erhebliche Unterschiede. Wer diese nicht kennt, riskiert unnötige Steuerbelastungen oder Fehler bei der Lohnabrechnung.
In diesem Beitrag erklären wir die Rechtslage verständlichund praxisnah.

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf einen PKV-Zuschuss?

Grundsätzlich können Arbeitgeber ihren privatkrankenversicherten Beschäftigten einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Die gesetzlichen Voraussetzungen ergeben sich insbesondere aus § 257 SGB V sowie § 61 SGB XI. Voraussetzung ist unter anderem, dass ein Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften besteht.
Für normale Arbeitnehmer ist diese Regelung meist eindeutig.

Bei Gesellschafter-Geschäftsführern muss jedoch zunächst geprüft werden, welchen sozialversicherungsrechtlichen Status sie haben.

Der entscheidende Unterschied: Beherrschend oder nichtbeherrschend?

Ob ein Geschäftsführer Anspruch auf einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss hat, hängt in erster Linie davon ab, ob er die Gesellschaft beherrscht.

Nicht beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer

Ein nicht beherrschender Geschäftsführer gilt regelmäßig als abhängig beschäftigt.
Ist er privat krankenversichert und erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V. Dieser Zuschuss kann innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei sein. Grundlage hierfür ist insbesondere §3 Nr. 62 EStG.

Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer

Anders sieht es bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer aus.

Wer aufgrund seiner Beteiligung oder seiner Stimmrechte die Gesellschaft maßgeblich kontrolliert, unterliegt regelmäßig nicht der Sozialversicherungspflicht. Damit besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V.
Die GmbH kann zwar freiwillig einen Zuschuss zahlen. Dieser Zuschuss gilt jedoch grundsätzlich als steuerpflichtiger Arbeitslohn, da die gesetzliche Zuschusspflicht fehlt. Auch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bestätigt, dass die Steuerbefreiung nach §3 Nr. 62 EStG eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers voraussetzt.
Fehlt diese, greift die Steuerbefreiung nicht.

Darf die GmbH trotzdem einen Zuschuss zahlen?

Ja - Auch wenn kein gesetzlicher Anspruch besteht, kann die GmbH ihrem Geschäftsführer freiwillig einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung gewähren.

Dabei sollten jedoch einige Punkte beachtet werde

  • der Zuschuss sollte im Geschäftsführervertrag vertraglich geregelt sein,
  • die Zahlung muss ordnungsgemäß über die Lohnabrechnung erfolgen,
  • steuerliche Folgen müssen korrekt berücksichtigt sein,
  • bei beherrschenden Gesellschaftern ist zusätzlich auf die Angemessenheit der Gesamtvergütung zu achten.

Insbesondere bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern empfiehlt sich eine sorgfältige steuerliche Gestaltung.

Wie hoch darf der Zuschuss sein?

Der Arbeitgeber übernimmt grundsätzlich höchstens

  • 50% des tatsächlichen Krankenversicherungsbeitrags,
  • jedoch maximal den jeweils gesetzlich festgelegten Höchstzuschuss.

Liegt der tatsächliche Beitrag unter dem gesetzlichen Höchstbetrag, begrenzt der tatsächliche Versicherungsbeitrag den Zuschuss.
Übersteigt der Beitrag den Höchstzuschuss, bleibt die gesetzliche Höchstgrenze maßgeblich. Die Höchstbeträge werden jährlich anhand der sozialversicherungsrechtlichen Rechengrößen angepasst.

Gilt das auch für die Pflegeversicherung?

Ja - Neben der privaten Krankenversicherung kann auch zur privaten Pflegepflichtversicherung ein Zuschuss gezahlt werden.
Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich aus § 61 SGB XI. Für die Berechnung gelten vergleichbare Grundsätze wie bei der Krankenversicherung. Auch hier ist entscheidend, ob überhaupt ein gesetzlicher Anspruch auf den Zuschuss besteht.

Welche Fehler passieren in der Praxis besonders häufig?

In der Beratungspraxis treten immer wieder dieselben Fehler auf:

  • steuerfreie Behandlung eines eigentlich steuerpflichtigen Zuschusses,
  • Verwechslung zwischen beherrschendem und nicht beherrschendem Geschäftsführer,
  • fehlende vertragliche Vereinbarungen,
  • unzutreffende Lohnabrechnung,
  • Nichtbeachtung der aktuellen Höchstzuschüsse,
  • fehlende Dokumentation der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung.

Diese Fehler können im Rahmen einer Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsprüfung zu erheblichen Nachzahlungen führen.

Welche Rolle spielt der Geschäftsführervertrag?

Der Geschäftsführervertrag sollte eindeutig regeln,

  • ob ein Zuschuss gezahlt wird,
  • in welcher Höhe,
  • unter welchen Voraussetzungen,
  • und wie sich Änderungen der gesetzlichen Höchstbeträge auswirken.

Eineklare Vertragsgestaltung reduziert spätere steuerliche Diskussionen und schafft Rechtssicherheit.

Fazit

Ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer einen steuerfreien Zuschuss zur privaten Krankenversicherung erhalten kann, hängt maßgeblich von seinem sozialversicherungsrechtlichen Status ab.
Nicht beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V haben.
Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer haben diesen gesetzlichen Anspruch in der Regel nicht. Erhält der Geschäftsführer dennoch einen Zuschuss von der GmbH, handelt es sich regelmäßig umsteuerpflichtigen Arbeitslohn.
Da bereits kleine Unterschiede in der Beteiligungsstruktur erhebliche steuerliche Auswirkungen haben können, empfiehlt sich eine individuelle Prüfung der jeweiligen Gesellschafts- und Vertragsverhältnisse.

Gesetzliche Grundlagen
  • § 257 Sozialgesetzbuch V (Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung)
  • § 61 Sozialgesetzbuch XI (Zuschuss zur Pflegeversicherung)
  • § 3 Nr. 62 Einkommensteuergesetz (Steuerfreiheit bestimmter Arbeitgeberzuschüsse
  • Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen bei Gesellschafter-Geschäftsführern.

Fragen zum PKV-Zuschuss für Gesellschafter-Geschäftsführer?

Ob steuerfreier Arbeitgeberzuschuss, Geschäftsführervertrag oder steuerliche Gestaltung – wir prüfen Ihre individuelle Situation und beraten Sie zu einer rechtssicheren Lösung.

Ein Kunden-Meeting im Büro von FINANZFIT mit 4 Personen.

Häufige Fragen zum PKV-Zuschuss für Gesellschafter-Geschäftsführer

Die steuerliche Behandlung des PKV-Zuschusses hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Anspruch, Steuerfreiheit und die Zuschussregelungen für Gesellschafter-Geschäftsführer.

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Ist der PKV-Zuschuss für Gesellschafter-Geschäftsführer steuerfrei?

Das hängt vom sozialversicherungsrechtlichen Status des Geschäftsführers ab. Nicht beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer können unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss erhalten. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer haben in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch, sodass ein freiwilliger Zuschuss regelmäßig als steuerpflichtiger Arbeitslohn gilt.

Kann die GmbH einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer trotzdem einen PKV-Zuschuss zahlen?

Ja. Die GmbH kann freiwillig einen Zuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung gewähren. Dieser sollte jedoch im Geschäftsführervertrag geregelt sein, ordnungsgemäß über die Lohnabrechnung erfolgen und steuerlich korrekt behandelt werden.

Wie hoch darf der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung sein?

Der Arbeitgeber übernimmt grundsätzlich bis zu 50 % des tatsächlichen Krankenversicherungsbeitrags, jedoch höchstens den jeweils gesetzlich festgelegten Höchstzuschuss. Die Höchstbeträge werden jährlich angepasst und gelten entsprechend auch für den Zuschuss zur privaten Pflegepflichtversicherung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Muss der PKV-Zuschuss im Geschäftsführervertrag geregelt werden?

Ja, das ist empfehlenswert. Der Geschäftsführervertrag sollte eindeutig festlegen, ob ein Zuschuss gezahlt wird, in welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen. Eine klare vertragliche Regelung schafft Rechtssicherheit, erleichtert die korrekte Lohnabrechnung und kann spätere steuerliche Auseinandersetzungen im Rahmen einer Betriebsprüfung vermeiden.