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Gebäudeversicherung

Wohngebäude­versicherung 2025: Was Hausbesitzer wirklich wissen müssen

Von Elementarschutz über Zusatzbausteine bis zu den größten Kostenfallen – wir erklären, worauf es jetzt ankommt.
Modernes Einfamilienhaus bei Sonnenuntergang mit gepflegtem Garten und Doppelgarage – symbolisiert Immobilieneigentum und langfristige Vermögenssicherung.
Veröffentlicht am
May 24, 2025

Die Wohngebäudeversicherung wird für Hausbesitzer immer teurer – mit Beitragserhöhungen von 15 Prozent im Januar 2023 und weiteren 7,5 Prozent im Januar 2024. Obwohl keine gesetzliche Pflicht besteht, ist diese Versicherung tatsächlich unverzichtbar, wenn ihr einen Immobilienkredit benötigt, da Banken diese in der Regel voraussetzen.

Was zahlt die Wohngebäudeversicherung genau? Sie ersetzt Schäden am Gebäude, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel verursacht werden. Während in Baden-Württemberg über 90 Prozent der Gebäude versichert sind – weit mehr als im Rest Deutschlands – solltet ihr besonders darauf achten, dass die Versicherungssumme hoch genug ist, um im Totalschadensfall einen gleichwertigen Neubau zu finanzieren. Die Wohngebäudeversicherung-Kosten variieren stark, besonders der Zusatz für Elementarschäden kann mit bis zu 38 Prozent Aufschlag zu Buche schlagen. Interessant zu wissen: Die Versicherungsquote für Elementarschäden liegt bei Neuabschlüssen bei fast 100 Prozent, jedoch bei Bestandskunden nur bei etwa 54 Prozent.

Was ist eine Wohngebäude­versicherung?

Eine Wohngebäudeversicherung ist eine Sachversicherung, die euer Haus vom Fundament bis zum Dach absichert. Anders als oft angenommen, schützt sie nicht nur bei extremen Schadensfällen wie einem Hausbrand, sondern greift bei zahlreichen Risiken des Alltags. In der Regel wird sie als verbundene Wohngebäudeversicherung (VWG) angeboten, die gleichzeitig Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel abdeckt.

Unterschied zur Hausratversicherung

Der grundlegende Unterschied zwischen diesen beiden Versicherungen liegt in dem, was genau versichert ist. Während die Hausratversicherung eure beweglichen Gegenstände wie Möbel, Kleidung und Elektrogeräte schützt, sichert die Wohngebäudeversicherung das Gebäude selbst ab.

Eine einfache Faustregel hilft bei der Unterscheidung: Alles, was ihr bei einem Umzug nicht mitnehmen könnt, weil es fest mit dem Gebäude verbunden ist, fällt unter die Wohngebäudeversicherung. Dazu gehören:

  • Dach, Wände, Fenster und Türen
  • Fest verbaute Treppen und Bodenbeläge
  • Heizungsanlagen und sanitäre Installationen
  • Garagen oder Gartenhäuser auf dem Grundstück

Dennoch gibt es Überschneidungen. In manchen Fällen können beide Versicherungen für unterschiedliche Aspekte desselben Schadensfalls zuständig sein. Beispielsweise übernimmt bei einem Wasserschaden die Wohngebäudeversicherung die Kosten für die Reparatur der Rohrleitungen und Wände, während die Hausratversicherung für die beschädigten Möbel aufkommt.

Was ist versichert und was nicht?

Die verbundene Wohngebäudeversicherung umfasst standardmäßig drei wesentliche Bereiche:

Erstens, die Feuerversicherung schützt vor Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion sowie vor Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschwasser. Auch der Aufprall von Luftfahrzeugen, deren Teile oder Ladung ist abgedeckt.

Zweitens, die Leitungswasserversicherung greift bei Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser sowie bei Rohrbrüchen durch Frost innerhalb und außerhalb des Gebäudes. Frostschäden an Installationen wie Badeeinrichtungen oder Heizkörpern sind ebenfalls eingeschlossen.

Drittens, die Sturmversicherung deckt Schäden ab, die durch Sturm ab Windstärke 8 sowie durch Hagel entstehen.

Allerdings gibt es wichtige Ausschlüsse: Nicht versichert sind in der Regel Schäden durch direkten Kurzschluss (ohne Brand), durch steigendes Grundwasser oder durch Plantschwasser aus der Badewanne. Auch Elementarschäden wie Überschwemmungen, Starkregen, Rückstau oder Erdbeben sind meist nicht standardmäßig eingeschlossen und müssen als Zusatzbaustein vereinbart werden.

Weitere nicht versicherte Schadensfälle sind:

  • Schäden an einem im Bau befindlichen Haus
  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
  • Schäden durch Kernenergie oder Kriegsereignisse

Warum ist sie für Hausbesitzer wichtig?

Die Wohngebäudeversicherung ist für Hauseigentümer unverzichtbar, da sie vor existenzbedrohenden finanziellen Folgen schützt. Bei größeren Schäden können die Kosten für Reparaturen oder gar einen kompletten Wiederaufbau immens werden.

Ein besonderer Vorteil: Im Totalschadensfall, beispielsweise wenn das Haus abbrennt, übernimmt die Versicherung den Neuwertpreis. Das bedeutet, ihr bekommt ein neues, gleichartiges Haus zu heutigen Preisen finanziert – einschließlich aller Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten. Diese Neuwerterstattung erhaltet ihr allerdings nur, wenn innerhalb von drei Jahren mit dem Wiederaufbau begonnen wird.

Zusätzlich übernimmt die Wohngebäudeversicherung wichtige Folgekosten wie:

  • Abbruch des beschädigten Gebäudes
  • Aufräumarbeiten und Grundstückssicherung
  • Kosten für eine Übergangswohnung bei Unbewohnbarkeit des Hauses

Obwohl keine gesetzliche Pflicht besteht, verlangen Banken bei einer Immobilienfinanzierung in der Regel den Nachweis einer Wohngebäudeversicherung. Der Grund liegt auf der Hand: Wird das Haus beschädigt oder zerstört, fehlt der Bank die Sicherheit, dass das Darlehen im Zahlungsausfall getilgt werden kann.

Beachtet außerdem: Für einen wirksamen Versicherungsschutz müsst ihr die im Vertrag vereinbarten Pflichten einhalten. Diese sind in den Versicherungsbedingungen geregelt und umfassen typischerweise Sorgfaltspflichten sowie die unverzügliche Meldung von Schäden.

Ende 2012 bestanden in Deutschland 19,2 Millionen Wohngebäudeversicherungsverträge, was die Bedeutung dieser Versicherung unterstreicht. Seit dem Hochwasser im Sommer 2013 wird sogar über eine obligatorische Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadenschutz diskutiert – ein Zeichen dafür, wie zentral diese Absicherung für den Erhalt von Immobilienwerten in Deutschland geworden ist.

Welche Schäden sind abgedeckt?

Die Wohngebäudeversicherung schützt euer Eigenheim vor verschiedenen Gefahren – doch welche Schäden sind tatsächlich abgedeckt? Ein klares Verständnis der Versicherungsleistungen hilft euch, im Schadensfall nicht vor bösen Überraschungen zu stehen.

Feuer, Blitzschlag, Explosion

Im Bereich Feuer leistet die Wohngebäudeversicherung bei Schäden durch Brände, die ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden sind oder diesen verlassen haben. Einfach ausgedrückt: Ein Feuer im Kamin ist kein Versicherungsfall, wenn es im Kamin bleibt – springt es jedoch über, greift der Versicherungsschutz.

Bei Blitzschlag deckt die Versicherung Schäden, die durch das direkte Auftreffen eines Blitzes auf versicherte Gebäudeteile entstehen. Besonders wichtig: Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen sind nur versichert, wenn der Blitz direkt ins Haus eingeschlagen hat oder wenn ihr eine separate Überspannungsklausel vereinbart habt.

Auch Explosionsschäden, definiert als "plötzliche Kraftäußerung durch Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen", fallen unter den Schutz. Ähnliches gilt für Implosionen – die plötzliche Zerstörung eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck.

Leitungswasser und Frost

Unter Leitungswasserschäden fallen alle Schäden, die durch bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Rohren, Wasserhähnen, Wasch- oder Spülmaschinen entstehen. Besonders teuer wird es oft bei Frostschäden: Die Versicherungsgesellschaften in Deutschland zahlen jährlich über zwei Milliarden Euro für Leitungswasserschäden.

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt dabei:

  • Reparaturen geplatzter Leitungen
  • Kosten für Frostschäden an Sanitäreinrichtungen
  • Schäden an Mauerwerk, Dach oder Fliesen durch ausgetretenes Wasser
  • In vielen Tarifen auch den Wasserverlust selbst

Wichtig zu wissen: Wasserschäden an der beweglichen Einrichtung fallen nicht unter die Wohngebäudeversicherung, sondern unter die Hausratversicherung.

Sturm und Hagel

Als Sturm gilt in der Versicherungswelt eine "wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort" – das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/h. Da sich die vergangene Windstärke oft nicht genau nachweisen lässt, sehen die Versicherungsbedingungen alternative Nachweismöglichkeiten vor.

Ihr könnt einen Sturmschaden nachweisen, wenn:

  • Die Luftbewegung in der Umgebung auch andere Gebäude in einwandfreiem Zustand beschädigt hat
  • Der Schaden nur durch einen Sturm entstanden sein kann

Bei Hagelschäden, definiert als "fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern", gelten dieselben Nachweisbedingungen. Im Gegensatz zu Sturmschäden sind Hagelschäden jedoch unabhängig von der Windstärke versichert.

Elementarschäden wie Überschwemmung und Erdrutsch

Elementarschäden sind in der klassischen Wohngebäudeversicherung normalerweise nicht abgedeckt. Für diese benötigt ihr einen Zusatzbaustein zur Elementarschadenversicherung. Diese sichert euer Haus gegen:

  • Überschwemmungen durch Starkregen oder ausufernde Gewässer
  • Rückstau (Wassermassen in Ableitungsrohren)
  • Erdbeben, Erdsenkungen und Erdrutsche
  • Schneedruck und Lawinen
  • In einigen Tarifen sogar Vulkanausbrüche

Allerdings sind nicht in allen Tarifen sämtliche dieser Gefahren versichert. Achtet darauf, welche Elementarschäden konkret eingeschlossen sind. Besonders wichtig: Viele Tarife unterscheiden zwischen Überschwemmungsschäden durch ausufernde Flüsse und solchen durch Starkregen.

Vandalismus und Einbruchschäden

Vandalismus zählt nicht zu den klassischen Leistungsmerkmalen der Wohngebäudeversicherung. In Tarifen mit grundlegendem Schutz sind lediglich die Risiken Feuer, Hagel, Sturm und Leitungswasser versichert – ohne Absicherung gegen mutwillige Beschädigungen oder Graffiti.

Für diesen Schutz benötigt ihr entweder:

  • Einen Premium-Tarif, in dem Vandalismus direkt eingeschlossen ist
  • Einen speziellen Zusatzbaustein für Vandalismus

Beachtet dabei die Erstattungsobergrenzen: Die Beseitigung eines Graffiti kostet zwischen 50 und 150 Euro pro Quadratmeter. In Berlin werden jährlich 15 bis 20 Millionen Euro in Graffiti-Reinigung gesteckt.

Wichtig für den Versicherungsschutz: Der Vandalismusschaden muss unbedingt zur Anzeige gebracht werden, um Anspruch auf die Versicherungsleistung zu haben. Übrigens verjährt eine solche Straftat erst nach 30 Jahren – der Täter kann also auch noch Jahre später zur Kasse gebeten werden.

Zusatzbausteine für erweiterten Schutz

Die Basisabsicherung einer Wohngebäudeversicherung deckt bereits viele Risiken ab – dennoch bleiben Lücken, die für Hausbesitzer zum finanziellen Risiko werden können. Durch gezielte Zusatzbausteine erweitert ihr euren Versicherungsschutz genau dort, wo ihr ihn benötigt.

Glasbruch­versicherung

Während die Standardpolice nur begrenzte Glasschäden abdeckt, bietet eine Glasbruchversicherung deutlich umfangreicheren Schutz für die gesamte Gebäudeverglasung. Als Zusatzbaustein oder eigenständige Versicherung abgeschlossen, schützt sie zusätzlich:

  • Verglasungen von Wintergärten und Balkonen
  • Panoramafenster und Dachverglasungen
  • Glasbausteine und Profilbaugläser
  • Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff
  • Verglasung der Garage

Besonders praktisch: Mitunter deckt diese Erweiterung sogar Mobiliarverglasung ab – einschließlich Glaskeramik-Kochfelder, Glasscheiben an Vitrinen, Standspiegel und Tischplatten aus Glas. Ein wesentlicher Vorteil liegt darin, dass der Schaden unabhängig von der Ursache übernommen wird – selbst bei selbstverschuldetem Glasbruch. Lediglich vorsätzlich herbeigeführte Schäden bleiben ausgeschlossen.

Neben den Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten übernimmt die Versicherung außerdem Aufräumarbeiten, Entsorgungskosten und eine eventuelle Notverglasung. Der Abschluss lohnt sich besonders für Eigenheime mit großen Glasflächen, da deren Ersatz schnell mehrere tausend Euro kosten kann.

Photovoltaik- und Wärmepumpen­absicherung

Mit der zunehmenden Verbreitung erneuerbarer Energien steigt auch der Bedarf an speziellem Versicherungsschutz. Herkömmliche Wohngebäudeversicherungen sind oft nicht auf die besonderen Gefahren dieser Anlagen ausgerichtet.

Grundsätzlich wichtig: Informiert eure Versicherung unbedingt über den Einbau einer Wärmepumpe oder die Installation einer Photovoltaikanlage. Ohne diese Information steht ihr im Schadensfall möglicherweise ohne Versicherungsschutz da.

Wesentliche Zusatzrisiken, die abgesichert werden sollten:

  • Diebstahl der Außengeräte (besonders relevant, da im Gegensatz zu klassischen Heizungssystemen leichter zugänglich)
  • Falsche Bedienung und Frostschäden
  • Kurzschluss und Überspannungsschäden
  • Konstruktions- und Materialfehler
  • Bei PV-Anlagen: Ertragsausfall und Schäden durch Tierbiss

Idealerweise kontaktiert ihr eure Wohngebäudeversicherung bereits vor der Anschaffung dieser Anlagen, um Leistungen und Beiträge vorab zu klären. Bedenkt dabei: Steht die Wärmepumpe außerhalb des Gebäudes, benötigt ihr eventuell einen Extra-Baustein oder einen anderen Tarif.

Wichtig zu wissen: Bei Neu- und Rohbauten werden Wärmepumpen besonders häufig entwendet. In dieser Phase empfiehlt sich eine spezielle Bau-Leistungsversicherung, da die Technik erst versichert ist, wenn sie mit dem Haus verbunden ist.

Rückstauschutz und Hotelkosten

Bei starkem Regen kann Abwasser aus der Kanalisation zurück ins Haus fließen und erhebliche Schäden verursachen. Ein Rückstauschutz als Zusatzbaustein ist daher besonders in überflutungsgefährdeten Gebieten unverzichtbar.

Ebenfalls sinnvoll: Die Absicherung von Hotelkosten für den Fall, dass euer Haus nach einem Schaden vorübergehend unbewohnbar wird. Die Versicherung übernimmt dann die Unterbringungskosten in einem Hotel, bis die Reparaturen abgeschlossen sind.

Dekontamination von Erdreich

Ein oft übersehener Aspekt: Die Kosten für die Dekontamination von Erdreich sind nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung enthalten. Dabei können diese Kosten schnell zur wirtschaftlichen Katastrophe führen.

Unter Dekontaminierung versteht man die Säuberung von Flächen, die durch atomare, biologische oder chemische Stoffe verunreinigt wurden. Im Zusammenhang mit der Wohngebäudeversicherung bezieht sich dies typischerweise auf das Erdreich – beispielsweise wenn nach einem Brand Löschschaum das Grundstück verunreinigt.

Für die Kostenübernahme ist eine behördliche Anordnung zur Dekontaminierung notwendig. Die Kosten beziehen sich nicht nur auf den Erdaushub, sondern auch auf:

  • Transport zu möglicherweise weit entfernten Sondermülldeponien
  • Untersuchung des verunreinigten Bodens
  • Reinigung oder Austausch der Erde
  • Wiederherstellung des ursprünglichen Grundstückszustands
Besonders kritisch: Ein Liter Heizöl kann bis zu einer Million Liter Grundwasser verseuchen, wodurch Gewässerschäden schnell eine Größenordnung von 100.000 Euro und mehr erreichen können. Hausbesitzer mit Öltank sollten daher zusätzlich eine spezielle Gewässerschaden­haftpflichtversicherung abschließen.

Wie berechnen sich die Kosten?

Bei der Wohngebäudeversicherung können die Beiträge erheblich variieren – zwischen verschiedenen Anbietern bestehen oft Preisunterschiede von über 200 Prozent. Diese Unterschiede kommen nicht von ungefähr, sondern resultieren aus einer komplexen Berechnung, die auf mehreren Faktoren basiert.

Einflussfaktoren: Wohnort, Baujahr, Ausstattung

Die Versicherungsprämie wird maßgeblich durch diese zentralen Faktoren bestimmt:

  • Lage der Immobilie: Mit eurer Postleitzahl prüfen Versicherer, ob ihr in einer Risiko- oder Gefahrenzone lebt. Bei Immobilien in Hochwasserzonen fallen die Beiträge entsprechend höher aus.
  • Baujahr und Bauweise: Zwischen Neu- und Altbauten ergeben sich deutliche Preisunterschiede, da ältere Gebäude anfälliger für Schäden sind. Neubauten profitieren oft von günstigeren Konditionen.
  • Größe und Ausstattung: Je größer die zu versichernde Fläche, desto höher fallen in der Regel die Kosten aus. Zusätzliche Gebäudeteile wie Garagen oder ein ausgebauter Dachboden werden ebenfalls berücksichtigt.
  • Bauartklasse: Die Versicherer kategorisieren Häuser nach den verwendeten Baumaterialien für Außenwände und Bedachung.
  • Vorschäden: Häuser mit einer Historie von Schäden werden als riskanter eingestuft, was zu höheren Tarifen führt.

Darüber hinaus beeinflussen die gewählten Leistungen den Preis erheblich. Während die Basisversicherung mit Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschutz ab etwa 90 Euro jährlich beginnen kann, erhöhen Zusatzbausteine wie die Elementarschadenversicherung den Preis merklich – oft jedoch nur um wenige Euro monatlich.

Gleitender Neuwert vs. feste Versicherungs­summe

Die Berechnung der Versicherungssumme erfolgt hauptsächlich nach zwei Modellen:

Gleitender Neuwert: Dieses Modell basiert auf dem historischen "Wert 1914" und wird mit dem aktuellen Baupreisindex multipliziert. Was zunächst veraltet klingt, bietet tatsächlich einen wesentlichen Vorteil: Wurde die Versicherungssumme korrekt ermittelt, haftet der Versicherer in unbegrenzter Höhe für die Wiederaufbaukosten.

Die Formel lautet: Aktueller Neubauwert = Wert 1914 × Baupreisindex.

Der Anpassungsfaktor wird jährlich neu berechnet und basiert auf Änderungen der Baukosten und Löhne. So bleibt euer Haus selbst bei steigenden Baupreisen immer zum aktuellen Neubauwert versichert. Beispiel: Ein Haus, das vor 10 Jahren für 500.000 € gebaut wurde, würde heute aufgrund gestiegener Material- und Arbeitskosten 550.000 € kosten – durch den gleitenden Neuwert ist es automatisch für diesen höheren Betrag versichert.

Feste Versicherungssumme: Im Gegensatz dazu bleibt eine fest vereinbarte Summe unverändert. Allerdings kann dies problematisch werden, da steigende Baupreise dazu führen können, dass die Versicherungssumme im Schadensfall nicht mehr ausreicht. Folglich raten Experten von dieser Variante dringend ab.

Eine Alternative ist das Wohnflächenmodell, bei dem die Versicherungssumme anhand der Wohnfläche und ortsüblicher Neubauwerte berechnet wird. Der Vorteil: Es nutzt keine historischen Werte, sondern berücksichtigt direkt die aktuellen Baukosten.

Beispielhafte Beitrags­unterschiede

Die Preisspanne für Wohngebäudeversicherungen ist beachtlich. Grundsätzlich liegen die monatlichen Beiträge zwischen 35 und 80 Euro, während jährliche Prämien zwischen 200 und 700 Euro schwanken können.

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die enormen Unterschiede: Für ein selbstbewohntes Einfamilienhaus mit 200 m² Wohnfläche, Baujahr 2000, massiver Bauweise und normaler Ausstattung beginnen Basistarife bei etwa 380 € jährlich. Ab 450 € verbessert sich das Preis-Leistungs-Verhältnis deutlich, während exklusive Tarife zwischen 500 € und über 1.000 € jährlich kosten können.

Noch drastischer zeigt sich die Differenz bei einem Einfamilienhaus (220 qm) in Hamburg: Der günstigste Tarif lag bei 58,17 € jährlich, der teuerste bei 1.062,23 € – eine Ersparnis von 94% beim Vergleich.

Zusätzliche Sparmöglichkeiten bieten:

  • Ein höherer Selbstbehalt (bei 2.000 € statt 500 € Selbstbehalt kann die jährliche Prämie von 1.050 € auf 600 € sinken)
  • Neubaurabatt für frisch errichtete Gebäude
  • Schadenfreiheitsrabatt bei manchen Anbietern
  • Jährliche statt monatliche Zahlungsweise
  • Bündelrabatt bei Abschluss mehrerer Versicherungen beim selben Anbieter

Wichtig: Ermittelt unbedingt die korrekte Versicherungssumme, um im Schadensfall keinen Unterversicherungsvorwurf zu riskieren.

Was tun im Schadenfall?

Im Ernstfall zählt jede Minute, wenn ein Schaden an eurem Wohngebäude entsteht. Die richtige Reaktion kann den Unterschied zwischen einer reibungslosen Regulierung und abgelehnten Ansprüchen ausmachen. Zunächst solltet ihr wissen, dass die Wohngebäudeversicherung euch bestimmte Pflichten auferlegt, die ihr unbedingt einhalten müsst.

Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung

Als Versicherungsnehmer seid ihr gesetzlich zur Schadenminderung verpflichtet. Daher müsst ihr unverzüglich handeln, um weitere Schäden zu verhindern:

  • Bei Wasserschäden: Haupthahn abdrehen und austretendes Wasser schnellstmöglich aufwischen
  • Bei Feuer: Sofort die Feuerwehr (112) alarmieren
  • Bei Sturmschäden: Provisorische Abdichtung undichter Dachstellen
  • Bei Leitungswasserschäden: Gefährdete elektrische Anlagen vom Strom trennen (Hauptschalter am Elektrokasten)

Durchfeuchtete Räume solltet ihr ausreichend belüften und Teppiche sofort absaugen. Holztüren können durch Aushängen vor aufziehendem Wasser geschützt werden. Wichtig: Diese Sofortmaßnahmen dürft und sollt ihr ohne vorherige Genehmigung des Versicherers durchführen.

Schaden dokumentieren und melden

Anschließend ist eine gründliche Dokumentation entscheidend. Erstellt aussagekräftige Fotos oder Videos aller Beschädigungen, bevor ihr mit Aufräumarbeiten beginnt. Bei kriminellen Handlungen wie Einbrüchen ist zusätzlich eine polizeiliche Anzeige erforderlich.

Die Schadensmeldung muss "unverzüglich" erfolgen – was bedeutet: ohne schuldhaftes Verzögern. Obwohl keine feste Frist existiert, solltet ihr nicht länger als drei Tage warten. In der Praxis gilt: Je schneller, desto besser. Die Meldung kann telefonisch, online oder per E-Mail erfolgen.

Folgende Informationen solltet ihr bereithalten:

  • Schadentag und Uhrzeit
  • Detaillierte Schadensschilderung und -ursache
  • Auflistung beschädigter Gegenstände/Gebäudeteile
  • Dokumentation bereits durchgeführter Schadenminderungsmaßnahmen
  • Gegebenenfalls polizeiliches Aktenzeichen

Reparaturfreigabe und Gutachterverfahren

Nach der Schadensmeldung heißt es zunächst: Nichts verändern! Lasst das Schadensbild unverändert, bis ihr eine Rückmeldung eurer Versicherung erhaltet. Oftmals beauftragt diese einen Gutachter, der den Schaden vor Ort begutachtet und ein Protokoll erstellt.

Besonders wichtig: Führt keine Reparaturen oder Aufräumarbeiten ohne vorherige Freigabe durch die Versicherung durch. Eine "Freigabe" bedeutet allerdings nur, dass ihr mit der Reparatur beginnen dürft – sie garantiert noch keine Kostenübernahme. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Az: 5 U 68/12-9) ist nach erteilter Freigabe die Beweislast für den Schaden jedoch nicht mehr allein beim Versicherungsnehmer.

Die endgültige Schadensregulierung erfolgt entweder durch direkte Auszahlung an euch oder durch Zahlung an das beauftragte Unternehmen. Bei umfangreichen Schäden ist auch eine Teilregulierung möglich. Lasst euch die Freigabe vorsichtshalber schriftlich oder per E-Mail bestätigen, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

Vertragsdetails, Kündigung und Anbieterwahl

Einen Wohngebäudeversicherungsvertrag zu verwalten oder zu beenden erfordert Kenntnisse über spezifische Regeln und Fristen. Besonders bei Eigentümerwechsel oder Vertragsänderungen müssen Hausbesitzer wachsam sein, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.

Kündigungsfristen und Sonder­kündigungsrecht

Bei Wohngebäudeversicherungen gilt normalerweise eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Neben der regulären Kündigung existieren jedoch auch Sonderkündigungsrechte:

  • Nach einem Schadensfall: Innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadensregulierung könnt ihr kündigen – unabhängig davon, ob der Schaden bezahlt wurde oder nicht.
  • Bei Beitragserhöhung: Erhöht die Versicherung den Beitrag ohne gleichzeitige Leistungsverbesserung, habt ihr ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat nach Erhalt des Erhöhungsschreibens.
  • Beim Hauskauf: Als neuer Eigentümer könnt ihr die bestehende Versicherung innerhalb eines Monats nach Grundbucheintrag kündigen.

Wichtig: Bei einer noch laufenden Hypothek benötigt ihr für die Kündigung die Zustimmung eurer Bank.

Eigentümerwechsel und Erbschaft

Bei einem Verkauf geht die Wohngebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über. Dies geschieht mit der Eintragung ins Grundbuch. Der neue Besitzer hat dann vier Wochen Zeit, vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Anders verhält es sich im Erbfall: Erben haben kein Sonderkündigungsrecht und können den Vertrag frühestens zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Zudem müssen sie den Versicherer innerhalb eines Monats über den Eigentümerwechsel informieren.

Steht das geerbte Haus länger als 60 Tage leer, muss dies ebenfalls der Versicherung gemeldet werden, da Leerstände das Versicherungsrisiko erhöhen und zu Prämienanpassungen führen können.

Vergleichsportale und Beratung nutzen

Bevor ihr eure bestehende Wohngebäudeversicherung kündigt, solltet ihr zunächst alternativen Tarife prüfen. Hierfür bieten sich Vergleichsportale wie Mr-Money oder Fairfekt an. Nutzt die Ergebnisse dieser Portale als Orientierung für weitere Verhandlungen.

Darüber hinaus kann eine persönliche Beratung durch Versicherungsberater sinnvoll sein, besonders wenn ihr mit eurer Hausratversicherung zufrieden seid – denn oft bieten Versicherer Bündelrabatte an. Dadurch vermeidet ihr außerdem potenzielle Streitigkeiten um Zuständigkeiten im Schadensfall.

Wichtiger Hinweis: Schließt zuerst einen neuen Vertrag ab, bevor ihr den alten kündigt. Bereits kurze Versicherungslücken können extrem teuer werden, falls ausgerechnet in dieser Zeit etwas passiert.

Fazit: Die richtige Wohngebäude­versicherung als Grundpfeiler eurer Immobilien­absicherung

Eure Wohngebäudeversicherung schützt zweifellos eine der größten finanziellen Investitionen eures Lebens. Trotz steigender Beiträge bleibt diese Versicherung für Hausbesitzer unverzichtbar. Die klassische Kombination aus Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschutz bildet dabei lediglich das Fundament eines umfassenden Schutzes.

Besonders wichtig erscheint angesichts zunehmender Extremwetterereignisse der Zusatzbaustein für Elementarschäden. Obwohl dieser die Prämie um bis zu 38 Prozent erhöhen kann, bietet er entscheidenden Schutz vor existenzbedrohenden Schäden durch Überschwemmungen oder Starkregen.

Zahlreiche Faktoren beeinflussen die Höhe eurer Prämie. Baujahr, Lage, Bauweise und gewählte Deckungssumme spielen dabei eine wesentliche Rolle. Das Modell des gleitenden Neuwerts gewährleistet dabei, dass euer Haus selbst bei steigenden Baukosten stets ausreichend versichert bleibt.

Denkt daran: Versicherungsschutz bedeutet gleichzeitig Verpflichtung. Nach einem Schadensfall müsst ihr unverzüglich handeln, Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen und den Vorfall umgehend dokumentieren. Anderenfalls riskiert ihr eine Kürzung oder gar Ablehnung eurer Ansprüche.

Vergleicht deshalb regelmäßig verschiedene Angebote, hinterfragt kritisch eure bestehenden Verträge und passt den Versicherungsschutz euren aktuellen Lebensumständen an. Die Preisunterschiede zwischen verschiedenen Anbietern können erstaunlich hoch ausfallen – oft mehr als 200 Prozent.

Letztendlich stellt die richtige Wohngebäudeversicherung keinen unnötigen Luxus dar, sondern vielmehr einen unverzichtbaren Schutzschild für euer Eigenheim. Mit sorgfältiger Auswahl und regelmäßiger Überprüfung eurer Police bleibt euer wertvollster Besitz auch in Zukunft optimal geschützt.

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Der Versicherungsdschungel kann verwirrend sein. Wir bringen Licht ins Dunkel und beantworten die Fragen, die Hausbesitzer am häufigsten beschäftigen.

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Wie wirken sich die Änderungen in der Wohngebäudeversicherung 2025 auf Hausbesitzer aus?

Die Prämien für Wohngebäudeversicherungen steigen 2025 weiter an. Der Baupreisindex für Wohngebäude erhöht sich zum 1. Januar 2025 um fast drei Prozent im Vergleich zum Vorjahr, was zu höheren Versicherungsbeiträgen führt.

Was bedeutet der Anpassungsfaktor in der Wohngebäudeversicherung und wie hoch ist er 2025?

Der Anpassungsfaktor passt die Versicherungssumme an die aktuellen Baukosten an. Für 2025 wird er voraussichtlich um 2,47% auf 26,51 steigen, was die Versicherungssumme und damit auch die Prämien erhöht.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen in der Wohngebäudeversicherung?

Bei der regulären Indexanpassung besteht kein Sonderkündigungsrecht. Die Versicherung kann in der Regel nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden.

Welche zusätzlichen Absicherungen sollten Hausbesitzer für einen umfassenden Schutz in Betracht ziehen?

Neben dem Basisschutz sollten Hausbesitzer einen Elementarschadenschutz in Erwägung ziehen, der vor Risiken wie Überschwemmungen und Starkregen schützt. Auch Zusatzbausteine wie Glasbruchversicherung oder spezielle Absicherungen für Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen können sinnvoll sein.